Mehr Steuern sparen
durch höhere Abschreibung
ihrer Immobilien

Unsere Gutachten ermitteln die wirtschaftliche Restnutzungsdauer vermieteter Immobilien und ermöglichen Ihnen mehr Liquidität

Gutachten über die Restnutzungsdauer für ihre Immobilie

Folgende Vorteile für Sie auf einem Blick:

Bearbeitung innerhalb
von 5-14 Tage

Keine
Unterlagen - ein Außenfoto ist ausreichend.

Kein
Vororttermin

Ausgangslage

Warum Sie die Restnutzungsdauer einer Immobilie berechnen sollten: Um Steuern zu sparen!

Im Regelfall werden Immobilien in Deutschland mit lediglich 2 % bzw. 2,5 % über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Ist Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit vollständig kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze  und damit höhere Sparpotentiale möglich.

Durch unsere Restnutzungsgutachten ermitteln wir Ihnen die Höhe der Abschreibung. 5 % bis zu 8 % des Gebäudewertes von älteren Gebäuden sind durchaus möglich. Unsere Berechnungen werden  bisher nachweislich erfolgreich vom Finanzamt akzeptiert und sparen unseren Kunden mit einer einmaligen Investition von lediglich 599,00€ somit langfristig oft viele tausend Euro Steuern pro Jahr.

Kundenmeinungen

Eli Lowe
Eli Lowe
2022-11-25
Der komplette Verkaufsprozess verlief reibungslos und einwandfrei. Wir möchten daher die Jahn Immobilien ohne Einschränkungen weiter empfehlen. Sehr kompetente Immobilienberater die uns immer auf dem Laufenden gehalten haben und immer sehr gut erreichbar waren. Gerne wieder!
Simon Maher
Simon Maher
2022-11-21
Ich brauchte für das Gericht mehrere Gutachten von unserem Haus. Herr Jahn ermittelte für mich auch ein Verkehrswertgutachten um den besten Preis später verhandeln zu können. Herr Jahn ist sehr bemüht um seine Kunden und macht einen klasse Job. Immer wieder gerne
Alexander Abt
Alexander Abt
2022-11-02
Kann ich nur weiter empfehlen. So macht ein Hausverkauf spass.
Benjamin Janssen
Benjamin Janssen
2022-10-28
Sehr freundlich, kompetent und schnell!
Gerda Albrecht
Gerda Albrecht
2022-10-25
Die sorgfältige Auswahl der passenden Mieter haben wir den Jahn Immobilien überlassen. Wir vertrauen ihnen voll und ganz da sie die Immobilien unserer sehr guten Freunde auch super verwalten. Herr Jahn ist wirklich sehr professionell und zuverlässig. Danke dafür
Eve Kugler
Eve Kugler
2022-10-19
Super freundlich und sehr kompetent. Sie haben uns super beraten und immer auf dem laufenden gehalten.
Dennis Helmbold
Dennis Helmbold
2022-10-10
unser kompetenter Ansprechpartner in unseren Immobilienangelegenheiten. Termine werden eingehalten, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ansprechbar wenn es mal brennt. Wir sind rundum zufrieden
Mira Interior
Mira Interior
2022-03-18
Sehr kompetenter und vor allem technisch versierter Makler mit gutem Gespür für den Marktwert und die marktrelevanten Merkmale. Zudem einfach sympathisch und ehrlich.
Kai Regenstein
Kai Regenstein
2021-10-26
Vielen Dank für die geduldige Betreuung. Herr Jahn hat jedes meiner noch so kleinen Anliegen akriebisch bearbeitet. Er hatte im ein Ohr für meine Fragen, die er zuverlässig und zu meiner Zufriedenheit bearbeitet hat. Ich empfehle ihn uneingeschränkt weiter.
Gabi Ludwig
Gabi Ludwig
2020-11-17
Herr Jahn war schnell, professionell, sehr sympathisch und hatte niemals diese arroganten "Makler-Attitüden" . Er überzeugt durch sein fundiertes Wissen und seine dezenten Beratungsangebote. Einfach angenehm!

Rechenbeispiel einer
möglichen Steuerersparnis:

Im Folgenden verdeutlicht das Rechenbeispiel unseres Kunden die Ergebnisse: Ein Mehrfamilienhaus in Hannover, 5 Parteien, keine Kernsanierung erfolgt, keine großen Instandhaltungsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren, Baujahr 1930.

Unser Kunde hat 8444,25 Euro pro Jahr gespart. Die Kosten für das Gutachten sind im ersten Monat wieder eingespart worden.

* Dieses ist ein Musterkunde – Diese Beispiel dient nicht als steuerliche Beratung. Sprechen Sie hierfür bitte mit ihrem Steuerberater

Ersteinschätzung
Ihrer
Immobilie

Wenn ihre vermietete Immobilie älter als 25 Jahre ist und nicht vollständig kernsaniert wurde, liegen unsere errechneten Abschreibung im Regelfall höher als die 2 % - 2,5 %, die vom Finanzamt vorgegeben werden.

Bestellung Restnutzungs-
gutachten für 599,00 €

Bestellen Sie bequem für einen pauschalen Preis von 599 Euro über unsere Website ihr Gutachten. Durch den Online-Fragebogen können Sie in maximal 15 Minuten alle relevanten Informationen für Ihre Immobilie eintragen.

Gutachtenerstellung durch professionelle Sachverständiger

Ihr Gutachten wird durch zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO /IEC 17024 erstellt und somit vom Finanzamt anerkannt. Das Gutachten erhalten Sie bequem als PDF in einer E-Mail.

Vorbereitung für Ihren Steuerberater

Nach Erhalt des Gutachtens, leiten Sie das Gutachten mit unserer E-Mail Vorlage für das Finanzamt an Ihren Steuerberater weiter.

Für nur
599,00 €

Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten

Sie müssen lediglich unseren Online-Fragebogen mit einigen Eckdaten zu Ihrer vermieteten Immobilie und den wesentlichen Sanierungsarbeiten der letzten Jahre ausfüllen. Dies dauert in den meisten Fällen weniger als 15 Minuten. Das Gutachten kann ohne Begehung vor Ort erstellt werden und wird i.d.R. innerhalb von 5 Arbeitstagen als PDF-Dokument via E-Mail übersandt. Mit diesem Gutachten kann Ihr Steuerberater, bzw. können Sie selbst, die geringere Restnutzungsdauer belegen und die höhere Abschreibung ansetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Gutachten durch das Finanzamt anstandslos anerkannt worden.

Restnutzungsdauer meiner Immobilie ermitteln

Wichtiger Hinweis

Die aktuelle Lieferzeit beträgt, je nach Bestellaufkommen, ca. 5 – 14 Arbeitstage ab Bestellung. Sollte es aufgrund von Fristen o.Ä. eilen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, die Bearbeitung vorzuziehen.

Jahn Restnutzungsdauer Formular
Preis: €599.00

Wenn Sie sich unsicher sind, welchen Stichtag Sie wählen sollen, schauen Sie bitte hier: https://immobilien-restnutzungsdauer24.de/faq

Gebäudedaten Eigentum

Sondereigentum / Sondernutzungsrecht

Gebäudedaten Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus

Gebäudedaten Mehrfamilien / Geschäft

Gebäudestandard

Relevante Modernisierungen / Sanierungen

Was ist eine Kernsanierung? Link zum entsprechenden FAQ-Beitrag: https://immobilien-restnutzungsdauer24.de/faq/

Sofern eine Kernsanierung durchgeführt wurde, sind in den folgenden Fragen zu Sanierungen / Modernisierungen der letzten 15 bzw. bis zu 40 Jahren lediglich die zusätzlich / nachträglich zur Kernsanierung ausgeführten Arbeiten zu benennen.

Modernisierungen / Sanierungen

Geben Sie an, wann und welche relevanten Modernisierungen bzw. Sanierungen ausgehend vom Bewertungsstichtag stattgefunden haben.

Zusätzliche Hinweise und Informationen

Auftraggeber (Eigentümer oder Bevollmächtigter)

Rechnungsempfänger

Adresse der Immobilie

Bitte tragen Sie hier die Adresse des Gutachten-Objekts ein.

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Zahlung und Bestätigung

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Pressemitteilung zur Abschreibung von Immobilien

Gutachten- Restnutzungsdauer
Leitsätze: 1. NV: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung…

Rechtslage zur verkürzten Nutzungsdauer der Immobilie

02.12.2021 Bundesfinanzhof (München): Veröffentlichung des Urteils vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19)

Finanzämter müssen sowohl die technische Restnutzungsdauer als auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien anerkennen.

  • Bedeutung für Eigentümer/innen von vermieteten Immobilien: Höhere steuerliche Einsparmöglichkeiten.
  • Hintergrund: Der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien darf laut Einkommenssteuergesetz (EstG) § 7 Abs. 4 grundsätzlich über 50 Jahre, d.h. zu 2 Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden.

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die Abschreibungsdauer zu verkürzen und dadurch den steuerlichen Vorteil zu maximieren. Bisher war es jedoch strittig, wie dies am besten umzusetzen ist. Die Finanzämter haben diese Möglichkeit oft eingeschränkt, indem sie detaillierte Bausubstanzgutachten angefordert haben, die nicht nur teuer, sondern auch schwer zu beschaffen waren.

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt: Steuerpflichtige können jede im Einzelfall geeignete Methode verwenden, um die verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer eines zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäudes, nachzuweisen.

Um den steuerlichen Vorteil voll auszunutzen, sollten sich Eigentümer/innen und Vermieter/innen unbedingt über die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie informieren. Das Finanzamt geht standardmäßig von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus, bzw. von 40 Jahren bei Gebäuden, die vor 1925 errichtet wurden. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer muss vom Hauseigentümer erbracht werden, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt.

Durch die Vorlage eines Gutachtens, das eine Restnutzungsdauer von beispielsweise 33 Jahren bestätigt, kann die Abschreibung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. Bei einem Gebäudewert von 500.000 EUR würde dies eine jährliche Abschreibungserhöhung von 5.000 EUR bedeuten.

09.07.2022 Finanzgericht: Veröffentlichung des Urteils zum Aktenzeichen 6 K 923/20

  • Bedeutung für Eigentümer/innen von vermieteten Immobilien: Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG haben Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl, ob sie den standardisierten AfA-Satz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG akzeptieren, der für Gebäude ab dem Baujahr 1925 eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorsieht, oder ob sie über ein Gutachten zur Restnutzungsdauer eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer geltend machen. In vielen Fällen können Immobilieneigentümer/innen ihre Immobilie jedoch in einem wesentlich kürzeren Zeitraum abschreiben, was jährlich höhere steuerliche Absetzbeträge und eine gesteigerte Liquidität mit sich bringt.
  • Hintergrund: Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien kann als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten.

22.03.2022 Urteil des 6. Senat des Finanzgerichts Köln & 27.01.2022 Urteil des Finanzgerichts Münster

  • Hintergrund: Der 6. Senat schließt sich dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 25/19) an. Als oberstes Gericht für Steuersachen hatte der Bundesfinanzhof bereits am 28. Juli 2021 die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert. Ähnlich urteilte bereits am 27. Januar 2022 das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E): Für die Verkürzung der Nutzungsdauer ist es demnach nun nicht mehr notwendig, die kostenintensiven, detaillierten Bausubstanzgutachten vorzulegen.
  • Empfehlung für Vermieter/innen: Sind Sie Inhaber/in einer älteren Immobilie, so können Sie auf Basis der aktuellen Rechtslage von den signifikanten steuerlichen Vorteilen und einem Liquiditätsgewinn profitieren.

So unterstützen wir Sie: Die Jahn Immobilien 38 GmbH fertigt alle Gutachten auf Basis der aktuellen Rechtslage in Kooperation mit Steuerberatern an. Das Ergebnis: Eine deutlich verbesserte Abschreibungssituation bei unseren Kunden.