Mehr Steuern sparen
durch höhere Abschreibung
ihrer Immobilien
Unsere Gutachten ermitteln die wirtschaftliche Restnutzungsdauer vermieteter Immobilien und ermöglichen Ihnen mehr Liquidität
Gutachten über die Restnutzungsdauer für ihre Immobilie
Folgende Vorteile für Sie auf einem Blick:
Bearbeitung innerhalb
von 5-14 Tage
Keine
Unterlagen - ein Außenfoto ist ausreichend.
Kein
Vororttermin
Ausgangslage
Warum Sie die Restnutzungsdauer einer Immobilie berechnen sollten: Um Steuern zu sparen!
Im Regelfall werden Immobilien in Deutschland mit lediglich 2 % bzw. 2,5 % über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Ist Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit vollständig kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze und damit höhere Sparpotentiale möglich.
Durch unsere Restnutzungsgutachten ermitteln wir Ihnen die Höhe der Abschreibung. 5 % bis zu 8 % des Gebäudewertes von älteren Gebäuden sind durchaus möglich. Unsere Berechnungen werden bisher nachweislich erfolgreich vom Finanzamt akzeptiert und sparen unseren Kunden mit einer einmaligen Investition von lediglich 599,00€ somit langfristig oft viele tausend Euro Steuern pro Jahr.
Kundenmeinungen
Rechenbeispiel einer
möglichen Steuerersparnis:
Im Folgenden verdeutlicht das Rechenbeispiel unseres Kunden die Ergebnisse: Ein Mehrfamilienhaus in Hannover, 5 Parteien, keine Kernsanierung erfolgt, keine großen Instandhaltungsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren, Baujahr 1930.
Unser Kunde hat 8444,25 Euro pro Jahr gespart. Die Kosten für das Gutachten sind im ersten Monat wieder eingespart worden.
* Dieses ist ein Musterkunde – Diese Beispiel dient nicht als steuerliche Beratung. Sprechen Sie hierfür bitte mit ihrem Steuerberater
Ersteinschätzung
Ihrer
Immobilie
Wenn ihre vermietete Immobilie älter als 25 Jahre ist und nicht vollständig kernsaniert wurde, liegen unsere errechneten Abschreibung im Regelfall höher als die 2 % - 2,5 %, die vom Finanzamt vorgegeben werden.
Bestellung Restnutzungs-
gutachten für 599,00 €
Bestellen Sie bequem für einen pauschalen Preis von 599 Euro über unsere Website ihr Gutachten. Durch den Online-Fragebogen können Sie in maximal 15 Minuten alle relevanten Informationen für Ihre Immobilie eintragen.
Gutachtenerstellung durch professionelle Sachverständiger
Ihr Gutachten wird durch zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO /IEC 17024 erstellt und somit vom Finanzamt anerkannt. Das Gutachten erhalten Sie bequem als PDF in einer E-Mail.
Vorbereitung für Ihren Steuerberater
Nach Erhalt des Gutachtens, leiten Sie das Gutachten mit unserer E-Mail Vorlage für das Finanzamt an Ihren Steuerberater weiter.
Für nur
599,00 €
Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten
Sie müssen lediglich unseren Online-Fragebogen mit einigen Eckdaten zu Ihrer vermieteten Immobilie und den wesentlichen Sanierungsarbeiten der letzten Jahre ausfüllen. Dies dauert in den meisten Fällen weniger als 15 Minuten. Das Gutachten kann ohne Begehung vor Ort erstellt werden und wird i.d.R. innerhalb von 5 Arbeitstagen als PDF-Dokument via E-Mail übersandt. Mit diesem Gutachten kann Ihr Steuerberater, bzw. können Sie selbst, die geringere Restnutzungsdauer belegen und die höhere Abschreibung ansetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Gutachten durch das Finanzamt anstandslos anerkannt worden.
Restnutzungsdauer meiner Immobilie ermitteln
Wichtiger Hinweis
Die aktuelle Lieferzeit beträgt, je nach Bestellaufkommen, ca. 5 – 14 Arbeitstage ab Bestellung. Sollte es aufgrund von Fristen o.Ä. eilen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, die Bearbeitung vorzuziehen.
Pressemitteilung zur Abschreibung von Immobilien
Rechtslage zur verkürzten Nutzungsdauer der Immobilie
02.12.2021 Bundesfinanzhof (München): Veröffentlichung des Urteils vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19)
Finanzämter müssen sowohl die technische Restnutzungsdauer als auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien anerkennen.
- Bedeutung für Eigentümer/innen von vermieteten Immobilien: Höhere steuerliche Einsparmöglichkeiten.
- Hintergrund: Der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien darf laut Einkommenssteuergesetz (EstG) § 7 Abs. 4 grundsätzlich über 50 Jahre, d.h. zu 2 Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden.
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die Abschreibungsdauer zu verkürzen und dadurch den steuerlichen Vorteil zu maximieren. Bisher war es jedoch strittig, wie dies am besten umzusetzen ist. Die Finanzämter haben diese Möglichkeit oft eingeschränkt, indem sie detaillierte Bausubstanzgutachten angefordert haben, die nicht nur teuer, sondern auch schwer zu beschaffen waren.
Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt: Steuerpflichtige können jede im Einzelfall geeignete Methode verwenden, um die verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer eines zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäudes, nachzuweisen.
Um den steuerlichen Vorteil voll auszunutzen, sollten sich Eigentümer/innen und Vermieter/innen unbedingt über die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie informieren. Das Finanzamt geht standardmäßig von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus, bzw. von 40 Jahren bei Gebäuden, die vor 1925 errichtet wurden. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer muss vom Hauseigentümer erbracht werden, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt.
Durch die Vorlage eines Gutachtens, das eine Restnutzungsdauer von beispielsweise 33 Jahren bestätigt, kann die Abschreibung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. Bei einem Gebäudewert von 500.000 EUR würde dies eine jährliche Abschreibungserhöhung von 5.000 EUR bedeuten.
09.07.2022 Finanzgericht: Veröffentlichung des Urteils zum Aktenzeichen 6 K 923/20
- Bedeutung für Eigentümer/innen von vermieteten Immobilien: Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG haben Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl, ob sie den standardisierten AfA-Satz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG akzeptieren, der für Gebäude ab dem Baujahr 1925 eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorsieht, oder ob sie über ein Gutachten zur Restnutzungsdauer eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer geltend machen. In vielen Fällen können Immobilieneigentümer/innen ihre Immobilie jedoch in einem wesentlich kürzeren Zeitraum abschreiben, was jährlich höhere steuerliche Absetzbeträge und eine gesteigerte Liquidität mit sich bringt.
- Hintergrund: Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien kann als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten.
22.03.2022 Urteil des 6. Senat des Finanzgerichts Köln & 27.01.2022 Urteil des Finanzgerichts Münster
- Hintergrund: Der 6. Senat schließt sich dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 25/19) an. Als oberstes Gericht für Steuersachen hatte der Bundesfinanzhof bereits am 28. Juli 2021 die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert. Ähnlich urteilte bereits am 27. Januar 2022 das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E): Für die Verkürzung der Nutzungsdauer ist es demnach nun nicht mehr notwendig, die kostenintensiven, detaillierten Bausubstanzgutachten vorzulegen.
- Empfehlung für Vermieter/innen: Sind Sie Inhaber/in einer älteren Immobilie, so können Sie auf Basis der aktuellen Rechtslage von den signifikanten steuerlichen Vorteilen und einem Liquiditätsgewinn profitieren.
So unterstützen wir Sie: Die Jahn Immobilien 38 GmbH fertigt alle Gutachten auf Basis der aktuellen Rechtslage in Kooperation mit Steuerberatern an. Das Ergebnis: Eine deutlich verbesserte Abschreibungssituation bei unseren Kunden.